Hygienebestimmungen

Wir freuen uns sehr, dass wir Sie wieder im Rahmen einer Präsenzveranstaltung begrüßen dürfen.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind wir verpflichtet, die Veranstaltung unter erweiterten (verschärften)Teilnahmebedingungen durchzuführen. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Maßnahmen informieren, die wir als politischer Bildungsakteur in der aktuellen Corona-Pandemie ergreifen, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Im Interesse aller Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen bitten wir darum, die erweiterten Teilnahmebedingungen zu verinnerlichen und zu befolgen.

 

Besonderheiten zur Anreise

Bitte bringen Sie für Ihren Aufenthalt eigene Mund-/Nasenbedeckungen mit.

Die Registrierung vor Ort erfolgt ohne Unterschrift, sondern nur durch Nennung Ihres Namens.

Wir stellen Schreibmaterial für Sie bereit, das Sie an Ihrem Platz im Seminarraum vorfinden. Wir bitten Sie, dies im Anschluss an das Seminar mit nach Hause zu nehmen, da wir das Material sonst entsorgen müssten.

 

Tragen der Mund-/Nasenbedeckung

Auf den Fluren, in den öffentlichen Bereichen und in Bewegung ist in den Tagungsräumen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Sobald die festen Sitzplätze mit ausreichend Sicherheitsabstand im Seminarraum eingenommen werden, kann der Mundschutz abgelegt werden.

 

Grundsätzliche Hygienemaßnahmen

  1. Bei Krankheitssymptomen (Fieber, Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen etc.) darf die Veranstaltungsstätte nicht betreten werden. Personen, die offensichtlich krank sind, wird der Zugang zu den Tagungsräumen verwehrt
  2. Zu jeder Zeit ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen einzuhalten
  3. Keine Berührungen mit anderen, nicht aus demselben Haushalt stammenden Teilnehmern (kein Händeschütteln, Umarmen etc.)
  4. Husten- und Niesetikette sind einzuhalten (Taschentuch/Armbeuge)
  5. Gründliches und häufiges Händewaschen nach Betreten des Tagungsortes und nach dem Essen, Naseputzen etc.
  6. Händedesinfektion im Seminarraum wird zur Verfügung gestellt
  7. Hauptamtliches Personal des Landesbüros bzw. Programmmanager überwachen das Abstandsgebot. Den Aufforderungen des Personals ist Folge zu leisten.
  8. Wir bitten Sie, Aufzüge nur einzeln und Richtung aufwärts zu benutzen. Abwärts nutzen Sie bitte das Treppenhaus.

 

Raumhygiene Seminar-, Veranstaltungsraum

  1. Abstand von 1,5 m muss eingehalten werden. Die Verteilung von Teilnehmergruppen auf Seminarräume erfolgt in der Art, dass pro Person mind. 5 qm Raumgröße vorhanden sind.
  2. Feste dokumentierte Sitzordnung (muss dem Gesundheitsamt zur Fallnachverfolgung auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden können.); bitte geben Sie uns vorab Bescheid, falls Sie bestimmte Anforderungen an Ihren Sitzplatz haben.
  3. Partner- und Gruppenarbeit und bilaterale Gespräche nur unter Einhaltung des Abstandsgebots
  4. Der / die Seminarleiter/in wird für eine regelmäßige Lüftung der Räume sorgen.

 

Hygiene im Sanitärbereich

  1. Grundsätzlich nur 1 Person im WC erlaubt
  2. Für das gründliche Händewaschen stehen Flüssigseife und Einmalhandtücher bereit

 

Meldepflicht

  1. Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und die Reinhold-Maier-Stiftung sind nach dem Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, an der Aufklärung von Infektionsgeschehen und dem Nachvollziehen von Infektionsketten mitzuwirken.
  2. Teilnehmerlisten und Sitzpläne müssen im Infektionsfall dem Gesundheitsamt übermittelt werden. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklären Sie sich als Teilnehmer damit einverstanden.   
  3. Bei der Registrierung zur Veranstaltung behalten wir uns vor, ggf. notwendige Kontaktdaten (Name, Vorname, Email-Adresse, Telefonnummer) zu erfassen.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der Veranstaltung und danken Ihnen schon jetzt für Ihre Kooperation zum Gesundheitsschutz anderer Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter stuttgart@freiheit.org