Teutsche Libertät

Teutsche Libertät

Die so genannte „Teutsche Libertät“ bezeichnete im Heiligen Römischen Reich der frühen Neuzeit die politischen Rechte und Privilegien der Stände im Mächtespiel mit dem Kaisertum.
Seit der Reformation verband sich das Autonomiestreben der Reichsstände mit konfessionspolitischen Beweggründen. Während diese bis zu militärischen Konflikten eskalierten (Dreißigjähriger Krieg), entstand im politischen und juristischen Denken das Konzept einer dualen Souveränität, die das Reich als zwischen Kaiser und Fürsten aufgeteilte Herrschaft interpretierte (Westfälischer Friede). Dahinter steckt auch die Idee einer frühmodernen Ordnung der feudalen Gesellschaft, die den direkten Zugriff einer zentralisierten Staatsgewalt auf den Bürger erschwert.
Die „deutsche oder ständische Freiheit“ entwickelte sich in den folgenden Jahrhunderten zu einem wichtigen Bestandteil der politischen Kultur in Deutschland.
Obgleich der Begriff wenig mit der modernen Vorstellung von individueller Selbstbestimmung und Autonomie gemein hat, darf seine Rolle als eigenständige Traditionslinie in der Geschichte des modernen politischen Freiheitsbegriffs nicht vernachlässigt werden. Zudem beeinflusste er die Ausprägung des föderalistischen Prinzips im modernen Liberalismus in Deutschland maßgeblich.